Seminare

Seminare

Seminare

  • Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Lärm am Arbeitsplatz.
  • Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
  • Die Lastenhandhabungsverordnung und ihre Umsetzung.
  • Psychische Belastungen in der Arbeitswelt – Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte.
  • Arbeitsschutz im Büro und am Bildschirm. Die Bildschirmarbeitsverordnung und ihre Umsetzung.
  • Das Arbeitsschutzgesetz und die betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
  • Arbeitsschutzmanagementsysteme. Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiver gestalten.
  • Krankenrückkehrgespräche. Weiteres Fehlen wird Folgen für Sie haben!
  • Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Produktionsbereich.
  • Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Büro und Bildschirmarbeit.
  • Betriebsvereinbarung und Gefährdungsbeurteilung. Der Regelungsbedarf der Gefährdungsbeurteilung.
  • Ältere Beschäftigte im Betrieb.
  • Komunikationzentrale Arbeitsschutzausschuss.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung – neues Handlungsfeld im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Tage
(4-5)
(2-3)
(5)
(1-2)
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Arbeitsschutz 1

Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine der wesentlichen
Aufgabenfelder der Arbeitnehmervertretung. Schwerpunkt des Seminars sind
die Handlungsfelder des Betriebsrats und die inner – und außerbetrieblichen
Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes.



Lärm am Arbeitsplatz


Lärm am Arbeitsplatz ist, trotz technischem Fortschritt, eine der häufigsten
Arbeitsbelastungen. Das Arbeitsschutzgesetz und die
Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ geben dem Arbeitgeber einen klaren
Auftrag zur Verminderung des Lärms vor. Schwerpunkt des Workshops sind
konkrete Beispiele aus der Praxis. Der Workshop beinhaltet den Besuch
eines Unternehmens, das vorbildliche Lärmminderungsmaßnahmen eingeführt hat.



Gefahrstoffe am Arbeitsplatz


Gefahrstoffe bilden im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einen
wesentlichen Schwerpunkt. Für Betriebsräte gilt es in diesem Themenfeld
eigene Kompetenzen zu entwickeln um diese Gefährdungen richtig
einschätzen zu können.
Dieses Seminar möchte, ausgehend von der Chemikalien-Problematik, die
technischen und rechtlichen Veränderungen des Gefahrstoffrechts aufzeigen
und vermitteln. Dabei sollen die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten sich mit
ihren betrieblichen Problemen besonders zu befassen. Deshalb wird im
Seminar die Möglichkeit geboten eigene Sicherheitsdatenblätter,
Betriebsanweisungen und KSS zu testen und zu überprüfen.



Die Lastenhandhabungsverordnung und ihre Umsetzung
Belastungen und Gestaltungsmöglichkeiten beim Heben und Tragen


Gesundheitliche Belastungen durch Heben und Tragen gehören neben Lärm
zu den größten körperlichen Belastungen bei der Arbeit. Aus diesem Grund
hat die Europäische Union eine eigene Richtlinie zum Heben und Tragen
verabschiedet, die als Lastenhandhabungsverordnung in Verbindung mit
dem Arbeitsschutzgesetz in Deutschland gilt. Beide geben den Rahmen vor,
wie der Arbeitgeber gesundheitliche Belastungen beim Heben und Tragen
verringern soll.



Psychische Belastung in der Arbeitswelt


Neben physischen (körperlichen) Belastungen am Arbeitsplatz gibt es für die
Beschäftigten häufig auch psychische Belastungen. Während die
körperlichen Belastungen weitgehend von zahlreichen
Arbeitsschutzvorschriften erfasst und von der Arbeitsschutzorganisation
aufgegriffen werden, sind die psychischen Belastungen bisher nur
unzureichend ins Blickfeld des Arbeitsschutzes gerückt. Die IG Metall Baden-
Württemberg führt zu diesem Thema einen Tatort Betrieb durch um diese
Problematik verstärkt in die Unternehmen zu bringen.



Workshop Arbeitsschutz im Büro und am Bildschirm


Das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung ist nunmehr
seit 5 Jahren in Kraft. Beide Gesetze geben grundsätzlich vor, wie ein
Büroarbeitsplatz aussehen soll, um gesundheitliche Belastungen für die
Beschäftigten möglichst zu vermeiden. Der Workshop geht auf den
theoretischen Hintergrund ein. Der praktische Teil beinhaltet einen Besuch
bei einem Möbelausrüster oder einem Betrieb der die BildscharbV umgesetzt
hat.



Das Arbeitsschutzgesetz und die betriebliche Arbeitsschutzorganisation
– Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation –


Das Arbeitsschutzgesetz gibt dem Arbeitgeber den Rahmen und die Ziele
seines Handelns im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz vor. Dabei
wird im nicht nur die Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten
vorgeschrieben, sondern eine Arbeitsschutzorganisation, die die Gesundheit
der Beschäftigten präventiv schützt. Das Seminar richtet sich an Betriebs- und
Personalräte, die die Grundlagen von Arbeitsschutzmanagementsystemen
kennen lernen möchten.



Arbeitsschutzmanagementsysteme
– Arbeits- und Gesundheitsschutz effektiver gestalten –


In Deutschland sind, wie auch in anderen Ländern, verschiedene
Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzepte (AMS-Konzepte) entwickelt
worden. Sie werden parallel zu anderen Managementsystemen (z.B. für
Qualität und Umwelt) angewendet oder sind in sie integriert worden. Im
Seminarschwerpunkt werden verschiedene Konzepte vorgestellt und auf ihre
Anwendungsmöglichkeiten hin diskutiert.



Das Krankenrückkehrgespräch
– Weiteres Fehlen wird Folgen für Sie haben! –


Unter dem Etikett „Fehlzeitenmanagement“ werden in Unternehmen
zunehmend das Krankenrückkehrgespräch als neues System der
Personalpolitik eingeführt. Gerechtfertigt wird diese Managementmethode mit
den Hinweisen auf Verbesserung der Kommunikation, Fürsorgepflichten des
Arbeitgebers usw. Was steckt hinter diesem Konzept und welche
Auswirkungen hat es auf die Belegschaft? Wie kann der Betriebsrat darauf
reagieren?



Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Produktionsbereich


Die Gefährdungsbeurteilung ist das Hauptinstrument für die Ermittlung und
Reduzierung von Gefährdungen im Unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz
fordert den Arbeitgeber auf eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der
Betriebsrat hat bei der Konzeption, Durchführung, Auswertung und
Umsetzung von Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht.



Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
bei Büro und Bildschirmarbeit


Bildschirmarbeit in der Verwaltung ist nicht mehr wegzudenken. Erst seit
wenigen Jahren sind die Belastungen bei der Bildschirmarbeit im
Bewusstsein der Arbeitsschutzexperten präsent. Mit der
Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung
sollen Gefährdungen aufgedeckt und reduziert werden. Der Betriebsrat hat
dabei ein Mitbestimmungsrecht.



Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung


Die Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
überlässt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber. Er soll die
Gefährdungsbeurteilung an die Gegebenheiten des Betriebes optimal
anpassen. Das Arbeitsschutzgesetz und seine Verordnungen gibt den
Rahmen und die Ziele vor. Der Betriebsrat kann die Gefährdungsbeurteilung
maßgeblich mitgestalten und dies mit einer Betriebsvereinbarung
festschreiben.



ältere Beschäftigte im Betrieb


Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft nimmt stetig zu. Die
Integration älterer Beschäftigter wird damit zu einer vordringlichen Aufgabe für
die nähere Zukunft in den Unternehmen werden. Zudem werden
Unternehmen eine Personalplanung einführen müssen, die junge
Beschäftigte gesund und weitergebildet alt werden läßt, damit dem
Unternehmen auch in Zukunft ein leistungsfähiges Personal zur Verfügung
steht.

Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die das
Handlungsfeld ältere Beschäftigte kennen lernen und für ihr Unternehmen
Handlungsstrategien entwickeln möchten.



Komunikationzentrale Arbeitsschutzausschuss


Der Arbeitsschutzausschuss ist das zentrale Gremium, indem alle Themen des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes beraten werden. Der Gesetzgeber gibt nur wenige grundlegende
Regeln für den Arbeitsschutzausschuss vor.


Dem Betriebs- und Personalrat stehen somit sehr weitgehende Gestaltungs-
und Mitbestimmungsregeln zu, mit denen er auf die Organisation, den Ablauf
und Inhalte des Arbeitsschutzausschusse Einfluss nehmen kann.


Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalräte, die das Handlungsfeld
ältere Beschäftigte kennen lernen und für ihr Unternehmen Handlungsstrategien
entwickeln möchten.



Die Betriebssicherheitsverordnung – neues Handlungsfeld im Arbeits- und Gesundheitsschutz.


Die Vorschriften der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
sind im Oktober 2002 bzw. zum Jahresbeginn 2003 (Abschnitt 3) in Kraft getreten.
Ziel der BetrSichV ist die Erweiterung der Verantwortung des Arbeitsgebers.
Damit soll eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigen
erreicht werden. Zudem werden gesetzliche Vorgaben reduziert, bzw. neu geordnet.

Da der Staat dem Arbeitgeber mehr Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
übertragen hat ergeben sich für den Betriebsrat durch die BetrSichV neue Überwachungs-,
Informations- und Mitwirkungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
die in diesem Seminar ausführlich behandelt werden.